Gebühren
Transparenz und Fairness sind mir auch bei den Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit besonders wichtig. Die Abrechnung erfolgt — je nach Art und Umfang des Mandats — entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
In strafrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Erstberatung
Für ein persönliches Beratungsgespräch berechne ich eine Beratungsgebühr. Die Beratungsgebühr ist zum Beratungstermin mitzubringen oder vor Ort zu überweisen. Das Erstgespräch dient der ersten rechtlichen Einschätzung Ihres Anliegens sowie der Besprechung möglicher weiterer Schritte.
- Dauer des Beratungsgesprächs: bis zu maximal 40 Minuten
- Beratungsgebühr: 130,00 bis 190,00 EUR zzgl. MwSt. je nach eingeschätztem Schwierigkeitsgrad
Sollte im Anschluss an das Beratungsgespräch eine Beauftragung erfolgen, entfällt die Beratungsgebühr!!
Bitte wenden Sie sich telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular an mich und fragen Sie unverbindlich nach den Kosten für eine Erstberatung für Ihre Angelegenheit.
Vor Beginn der (außergerichtlichen und gerichtlichen) Tätigkeit informiere ich Sie selbstverständlich transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.